Wie gut ist die Versorgung durch den Ärztlichen Bereitschaftsdienst im Wetteraukreis?

Unter der bundesweit gültigen Nummer 116 117 ist der Ärztliche Bereitschaftsdienst zu erreichen. Außerhalb der Öffnungszeiten der Hausarztpraxen sind dessen Notfallpraxen bei Erkrankungen zuständig, sofern es sich nicht um akute Notfälle handelt. Sie decken i.d.R. die Abendstunden sowie die Samstage und Sonntage bis Mitternacht ab. Im Wetteraukreis unterhält der Ärztliche Bereitschaftsdienst Notfallpraxen in Bad Nauheim, Nidda und Büdingen. Im Zusammenhang mit den Plänen des Klinikbetreibers in Büdingen, eine Teilschließung des Mathilden-Hospitals vorzunehmen, wurde bekannt, dass der dort ansässige Ärztliche Bereitschaftsdienst zum 30.09. diesen Jahres schließt. Das führt unmittelbar zur Frage, wie es künftig um die Versorgung durch den Bereitschaftsdienst im Kreisgebiet bestellt ist.

 

„Deshalb greifen wir das Thema auf und wollen im Sozialausschuss des Kreistags wissen, ob und wie eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Bereitschaftsdiensten sichergestellt werden kann“, erklärt Isabella McNicol für die Kreistagsfraktion der GRÜNEN. „Zwar hat der Wetteraukreis auch hier keine unmittelbare Zuständigkeit. Die Diskussion um das Mathilden-Hospital hat aber deutlich gezeigt, dass wir nicht zuschauen dürfen, wenn grundlegende Elemente der Daseinsvorsorge ausgedünnt werden.“

 

„Deshalb wird es darum gehen, die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Verantwortlichkeiten für die Ärztlichen Bereitschaftsdienste zu klären. Sollte sich daraus ergeben, dass, ähnlich wie bei der geplanten Teilschließung der Büdinger Klinik, Lücken in der Versorgung drohen, muss politisch gegengesteuert werden. Dann wäre in der Tat der Kreistag zum Handeln aufgefordert.“