Initiative der GRÜNEN zeigt akuten Handlungsbedarf auf
Am Donnerstag letzter Woche wurde auf der A5 bei Butzbach ein Tiertransporter von der Polizei gestoppt, kontrolliert und schließlich wegen massiver tierschutzwidriger Mängel an der Weiterfahrt gehindert. Ein Verfahren wegen Verstoßes gegen die Tierschutztransportverordnung wurde eingeleitet. Für die Wetterau ein ungewöhnlicher Vorfall. Denn in den Jahren 2017 und 2018 wurde kein einziger Tiertransport durch die Amtsärzte des Kreises kontrolliert. So die Antwort der zuständigen Dezernentin, Stephanie Becker-Bösch, auf eine GRÜNEN-Anfrage.
Daraufhin forderte die Fraktion vor zwei Wochen den Kreisausschuss umgehend zur Durchführung dieser notwendigen Kontrollen auf. Die Koalition aus CDU und SPD lehnte das Ansinnen jedoch ab. In einem Änderungsantrag sprach sie sich zwar für regelmäßige Kontrollen aus. Allerdings unter der „Voraussetzung (…), dass die Autobahnpolizei ihre Personalkapazitäten zur Verfügung stellt“. Damit wurde die Verantwortung für das jahrelange Nicht-Kontrollieren einfach weitergeschoben. Und nun, nur eine Woche später, finden Kontrollen statt und werden Verstöße festgestellt.
Dazu Marcus Stadler, der Experte für Tierschutz in der Fraktion: „Die bestehende EU-Verordnung für Tiertransportkontrollen wird von der vollziehenden Behörde in der Wetterau nicht umgesetzt. Der Landrat und seine Dezernentin ducken sich hier vor einer wesentlichen Aufgabe im Tierschutz einfach weg. Die Kontrolle von Tiertransporten gehört eindeutig zum Vollzug des Veterinärwesens. Damit ist auch die Initiative zur Kontrolle gemeint. Es obliegt den Veterinärämtern diese zu organisieren und auf die Polizei zuzugehen.“
“Das im Kreistag von der Dezernentin vertretene Vorgehen, auf eine Meldung seitens der Polizei zu warten, um dann Amtshilfe zu leisten, ist aus unserer Sicht rechtlich unzulässig und nicht im Sinn des Tierschutzes. Nur geschulte Amtstierärzte sind ausreichend in der Lage, auf einen schnellen Blick alle tierschutzwidrigen Verstöße eines Transports zu erkennen. Die hier angewandte Praxis des Abwartens dient nur den Transporteuren und der vermeintlichen weißen Weste auf Seiten des Kreises. Den Tieren dient sie nicht.“
„Zur Frage der Kontrollen ist die entsprechende EU-Verordnung klar: ‚Die Zahl der Kontrollen wird erhöht, wenn festgestellt wird, dass die Vorschriften dieser Verordnung nicht eingehalten wurden‘. Für uns kann die Konsequenz daraus nur heißen, dass Dezernentin und Landrat ihr jahrelanges defensives Verhalten bei den Tiertransportkontrollen endlich aufgeben und handeln. Wir werden weiter ein waches Auge darauf haben, dass es im Sinne der Tiere dazu kommt!“