Wetterauer GRÜNE fordern Änderungen im Verkehrsrecht zugunsten der Kommunen
Die GRÜNEN im Kreistag wollen das Verkehrsrecht auf Bundesebene und dann in Folge auch auf Landesebene derart geändert wissen, dass das Entscheidungsrecht der Kommunen gestärkt wird und insbesondere die Parlamente in den Kreisen, Städten und Gemeinden ein Mitentscheidungsrecht bekommen. Dazu haben sie im Kreistag einen Resolutionsantrag gestellt, der genau dieses fordert. Im Wetteraukreis gibt es momentan zwei Beispiele, die vielerorts für Verärgerung sorgen: Zum einen wurde der Stadt Friedberg untersagt, viele innerstädtische Straßen mit Tempo 30 Schildern zu versehen. Zum anderen soll die Kreisstraße K 905 gegen den Willen der Gemeinde Kefenrod zur Gemeindestraße umgewidmet werden.
Warum sollen Kommunen nicht über Tempo 30 selbst entscheiden?
In Friedberg fand für einige Zeit ein Verkehrsversuch statt, der große Teile der innerörtlichen Durchgangsstraßen mit einer Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 versah. Nach Ablauf dieses Versuches musste die Stadt viele dieser Schilder wieder abmontieren, an einigen Stellen wurde die Geschwindigkeitsbegrenzung zeitlich von 7 bis 17 Uhr limitiert. Entscheidend dafür war eine Behörde des Wetteraukreises, die der Dienstaufsicht des Landrates unterliegt und auf die eine Kreistagsentscheidung keinerlei Einfluss hätte. Das Land Hessen, das die Fachaufsicht über diese Behörde führt, hat sich bereits dahingehend geäußert, dass man solche Fragen mit Verkehrsversuchen regeln kann. Hier hätte also einer Verlängerung des Verkehrsversuches offensichtlich nichts im Weg gestanden. Trotzdem wurde hier nach den Buchstaben der rechtlichen Grundlagen ohne den Ermessensspielraum zu nutzen entschieden. Die öffentlichen Reaktionen aus der Friedberger Bevölkerung sind eindeutig: Fast alle Leserbriefschreiber/innen schütteln den Kopf über so viel blanken Behördenstarrsinn.
Bundesverkehrsministerium schon weiter
Selbst aus dem Bundesverkehrsministerium kommen Signale in die andere Richtung. Dort denkt man über Möglichkeiten nach, den Kommunen mehr Spielräume zu geben, beispielsweise Tempo 30 auch auf Schulwegen und nicht nur direkt vor den Einrichtungen anordnen zu können. Es hätte hier der Kreisdezernentin Stephanie Becker-Bösch (SPD) sicher gut zu Gesicht gestanden, diese Entwicklungen im Verkehrsrecht erst einmal abzuwarten und den Verkehrsversuch der Stadt Friedberg zu verlängern.
Wetteraukreis muss Umwidmungsverfahren durchziehen
Das andere Beispiel ist die Kreisstraße K 905, die aus Kefenrod-Helfersdorf heraus auf die Landesstraße L 3443 mündet. Sie ist wenig befahren, aber durchaus im Wesentlichen mit überörtlichem Verkehr belegt. Ihr Zustand ist miserabel. Ein Straßenmeister hat offenbar die Feststellung getroffen, dass diese Straße auf Grund der geringen Verkehrsbelastung abgestuft werden kann. Dann begannen die Mühlen der Behörden zu mahlen. Ein Umwidmungsverfahren mit dem Ziel, die Kreisstraße zur Gemeindestraße zu machen wurde in Gang gesetzt. Dabei ist der Wetteraukreis wesentlicher Akteur. Die Entscheidung wird allerdings von der obersten Straßenbaubehörde getroffen. Auch hier ist der Kreistag nicht beteiligt selbst wenn sein Eigentum, die Kreisstraße an einen anderen Eigner übergeht. Der Wetteraukreis ist allerdings verpflichtet, die Straße vor der Übergabe in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen, was immer das auch bedeutet. Geld hierfür soll der Kreistag dann wieder zur Verfügung stellen.
Gemeinde Kefenrod will die Kreisstraße K 905 nicht
In Kefenrod selbst steht man Kopf. Man hat ob der schwachen Finanzlage kein Interesse daran, weiteren Straßenunterhaltungsverpflichtungen nachzukommen. Dem Wetteraukreis würde es sicher finanziell nichts ausmachen, die Straße weiterhin zu unterhalten. Die Gemeinde Kefenrod kann sich nur dagegen wehren, wenn sie eine teure Verkehrsbefragung in Auftrag gibt, die den Ziel- und Quellverkehr erfasst. Der Ausgang dieser Untersuchung ist allerdings ungewiss.
GRÜNE: Kommunale Parlamente sollen entscheiden
Gerhard Salz, der verkehrspolitische Sprecher der GRÜNEN Kreistagsfraktion dazu: „Hätten in beiden Fällen die gewählten Kommunalparlamente das Sagen, wären sicherlich schon längst sinnvolle Entscheidungen getroffen worden. Das Verkehrsrecht gehört deshalb dringend geändert. Überall ist die Rede von schlanken Verwaltungen und der Förderung des ländlichen Raumes, in beiden Fällen siegt allerdings hanebüchene Bürokratie in Verbindung mit der weiteren Belastung einer unterfinanzierten Gemeinde.“