Fraktion der GRÜNEN fordert Kreisausschuss auf, nicht gegen den Baustopp in Sachen Rewe-Logistikzentrum vorzugehen
Die Bagger auf dem Acker bei Wölfersheim-Berstadt haben eine Pause verordnet bekommen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hatte mit Unterstützung der Initiative “Bürger für Boden“ Widerspruch gegen eine Teilbaugenehmigung des Projekt eines Rewe-Logistikzentrums erhoben. Dieser Widerspruch richtete sich gegen den Wetteraukreis, der als Bauaufsichtsbehörde den Beginn der Maßnahme erlaubt hatte.
Die Kreistagsfraktion der GRÜNEN fordert nun den Kreisausschuss auf, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Gießen zu akzeptieren und keine Beschwerde dagegen einzulegen. Die Gründe für den Baustopp sind schwerwiegend. Deshalb ist die ausführliche Prüfung umwelt- und artenschutzrechtlicher Belange im Rahmen der Normenkontrollklagen vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel abzuwarten. Genau das ist auch die Intention des Verwaltungsgerichtes gewesen, als es den Baustopp verhängte. Eine Beschwerde seitens des Kreises würde die Bedeutung dieser Prüfung bestreiten.
Dazu sagt der regionalpolitische Sprecher der Fraktion, Thomas Zebunke: „Die Errichtung eines Rewe-Logistikzentrums in Wölfersheim-Berstadt ist hoch umstritten. Es wundert nicht, dass sich ein breites Aktionsbündnis aus Naturschutzverbänden, den Kirchen sowie dem Regionalen Bauernverband, eine Bürgerinitiative sowie die Gemeinde Echzell dagegen wenden. Von Vornherein haben die Betreiber des Vorhabens den Zielkonflikt zwischen wirtschaftlichen Interessen und dem unverzichtbaren Schutz unserer Lebensgrundlagen, in diesem Fall allerbester Ackerböden, einseitig beantwortet und politisch durchgedrückt. Es ist zwangsläufig, dass die Gegner sich juristisch zur Wehr setzen.“
Neben dem jetzt erfolgreichen Widerspruch des BUND liegen gegen das gesamte Vorhaben zwei Normenkontrollklagen beim VGH in Kassel vor. Aus Sicht des VG Gießen “ist der Ausgang des Normenkontrollverfahrens als offen zu bewerten“. Denn dort wird es darum gehen, ob im Verfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. Fauna-Flora-Habitat-Verträglichkeitsprüfung nach europäischen Recht hätte durchgeführt werden müssen. Und, ob im Rahmen des Planaufstellungsverfahrens eine hinreichende Ermittlung artenschutzrechtlicher Belange erfolgt ist.
„Der Kreis sollte der Prüfung genau dieser Belange nicht im Wege stehen“, so Zebunke, und weiter: „Es sollte daher auch Interesse des Wetteraukreises sein, dass umwelt- und artenschutzrechtliche Aspekte im Verfahren hinreichend Berücksichtigung finden. Eine solche Prüfung sollte abgewartet und respektiert werden. Eine Beschwerde gegen den nun verhängten „Baustopp“ ließe diesen Respekt vermissen. Um dieser Position Nachdruck zu verleihen, hat meine Fraktion für die nächste Kreistagssitzung am 26.08. beantragt, dass der Kreisausschuss auf eine Beschwerde verzichtet. Und für den Fall, dass er das in der laufenden Frist dennoch tut, dass die Beschwerde zurückgenommen wird.“