Klärwerke liefern Wasser für Golfplatzbewässerung

Eine Anfrage der GRÜNEN im Kreistag hat es auf den Punkt gebracht: Der Golfplatz in Friedberg-Ockstadt wird zumindest in den Sommermonaten mit dem geklärten Abwasser aus den Kläranlagen von Bad Nauheim und Rosbach bewässert. Der GRÜNE Kreistagsabgeordnete Gerhard Salz, der die Anfrage mit dem Friedberger Stadtverordneten Carl Cellarius auf den Weg gebracht hatte dazu: „Das Wasser aus Bad Nauheim ist mit Lkw’s nach Ockstadt gefahren worden. Es sollen bis zu 15 Touren täglich mit einer Ladekapazität von ca. 30 m3 Wasser pro Lkw gewesen sein. Von Rosbach aus existiert eine Wasserleitung vom Ablauf der Kläranlage Nieder-Rosbach bis zum Golfplatz.“

Ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren wurde durchgeführt

Zumindest für die Bewässerung mit dem Rosbacher Abwasser wurde von der unteren Wasserbehörde ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren durchgeführt, was durch die teilweise Lage des Golfplatzes Ockstadt im Trinkwasserschutzgebiet notwendig wurde. Ob ein Verfahren bezüglich des Bad Nauheimer Abwassers stattgefunden hat, erschließt sich aus den Antworten nicht. Jedenfalls wurde ein solches nicht von der unteren Wasserbehörde beim Wetteraukreis in die Wege geleitet, obwohl diese Behörde seit 2018 von der Praxis wusste.

Wasserbehörde kann bei akutem Wassermangel eingreifen

Um das Leben in den Fließgewässern zu erhalten kann die Wasserbehörde bei akutem Wassermangel eingreifen, um die Fließeigenschaft und den Erhalt der Lebensbedingungen in der Usa und im Rosbach zu sichern. Sie kann die Entnahme aus dem Kläranlagenablauf in Nieder-Rosbach einschränken oder ganz untersagen. Ob das in Bad Nauheim auch möglich ist, wurde nicht beantwortet. Hier ist die Entnahmestelle frei zugänglich und außerhalb des Geländes der Kläranlage. In Abhängigkeit von der Wasserführung am Usapegel in Friedberg sollen die Entnahmen zeitweise reglementiert gewesen sein.

Für die GRÜNEN bleiben Fragen offen

Neben der grundsätzlichen Frage der Verwendung von geklärtem Abwasser für die Bewässerung wegen der Belastungen mit Arzneimittelrückständen, Pestiziden und Duftstoffen bleibt die Genehmigung der Wasserverbringung aus Bad Nauheim im nebulösen Bereich. Gibt es für diese Entnahme eine Genehmigung einer anderen Behörde, warum gibt es eine nicht kontrollierbare Entnahmestelle außerhalb der Kläranlage und welche Wassermengen wurden hier verbracht? Die sehr aufschlussreiche Untersuchung NiddaMan hat herausgefunden, dass im Unterlauf der Nidda mit jeder weiteren Kläranlage die biologische Vielfalt im Wasser deutlich zurück ging und die Vermehrungsrate von Kleinlebewesen mit den erhöhten Spurenwerten der Schadstoffe teilweise bis auf 0 abnahm. Ebenso muss geklärt werden, welche anderen „Kunden“ im Wetteraukreis eventuell noch geklärtes Abwasser von Kläranlagen für welche Zwecke verwenden. Zwei dieser Nachfragen werden die GRÜNEN in der kommenden Kreistagssitzung am 03.02.2021 stellen.