GRÜNE fordern flächendeckende Ferienbetreuung im Wetteraukreis Kreisausschuss soll koordinierende Rolle übernehmen

Die Kreistagsfraktion der GRÜNEN fordert die Einführung einer verbindlichen Ferienbetreuung an allen Grundschulen des Kreises während der gesetzlich vorgeschriebenen Wochen. Der Kreisausschuss als Träger der Jugendhilfe soll eine koordinierende Funktion übernehmen, um die Betreuungslücken zu schließen. Wünschenswert aus Sicht der GRÜNEN ist die Umsetzung des Angebots bereits zu Beginn der kommenden Sommerferien.

Mit dem ab dem Schuljahr 2026/27 geltenden Rechtsanspruch auf kostenfreie Ganztagsbetreuung ab der ersten Klasse sowie auf Ferienbetreuung während eines Großteils der Schulferien steigen die Anforderungen an den Kreis als Schulträger. Doch während einige Grundschulen im Wetteraukreis bereits gute Betreuungsangebote vorhalten, gibt es andere, an denen Eltern während der Ferienzeiten komplett auf sich allein gestellt sind. „Eltern, insbesondere Alleinerziehende, stehen vor einem echten Dilemma“, hebt Gerhard Salz, Kreistagsabgeordneter der GRÜNEN, hervor. „Selbst in dem Fall, wo zwei Elternteile für kreative Urlaubslösungen sorgen könnten, bleibt eine Lücke von ein bis drei Wochen pro Jahr, in der Familien keine Betreuung für ihre Kinder organisieren können. Das ist mit dem Anspruch auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht zu vereinbaren.“

Die Fraktion verweist darauf, dass das Land Hessen zwar eine vierwöchige Schließzeit der Schulen in den Ferien regelt. Dennoch bleiben Ferienzeiten übrig, in denen Betreuungsbedarfe nicht abgedeckt sind. Der Wetteraukreis als Träger der Jugendhilfe sei gefordert, hier steuernd einzugreifen – durch die Vernetzung von Schulen mit den Angeboten freier Träger. „Es kann nicht sein, dass der Zugang zu Ferienbetreuung vom Wohnort oder der jeweiligen Schulleitung abhängt“, so Salz. „Wir brauchen daher eine verlässliche Lösung für alle Familien im Kreis – und zwar schnell.“

Hintergrund der Initiative ist die ab August 2026 greifende gesetzliche Regelung. Sie sieht einen Anspruch auf Ferienbetreuung vor –  dieser ist jedoch nicht zwingend kostenfrei.