Der Versuch, das Rewe-Logistikzentrum in Berstadt über das Verfahren der Zielabweichung zu errichten, ist gescheitert. Die Kreistagsfraktion der GRÜNEN äußert ihre Genugtuung über die Entscheidung in Kassel. Sie wertet sie als eine Niederlage des Hochmuts. Von Anfang an wurde mit der Macht der Mehrheit auf ein Verfahren gesetzt, dem nun nach fast zehn Jahren per Grundsatzentscheidung ein Stoppschild entgegengestellt wurde.
Michael Rückl, Wölfersheimer und Co-Vorsitzender der Kreistagsfraktion, rekapituliert: “Es begann mit der Überrumplung der Wölfersheimer Gemeindevertretung durch einen Dringlichkeitsantrag. Verantwortlich dafür der damalige Bürgermeister und jetzige Beigeordnete des Regionalverbands, Rouven Kötter. Er wusste, er hat die SPD-Mehrheit in Wölfersheim und SPD und CDU zusammen die in der Regionalversammlung und im Regionalverband. Mit diesem Versprechen an Rewe initiierte er den Plan, das Logistikzentrum per Zielabweichung durchzudrücken. Das funktionierte auch zunächst. Die erste Klage des BUND gegen das fragwürdige Instrument Zielabweichung wurde vorm Verwaltungsgericht Gießen abgewiesen. Die Berufung am Verwaltungsgerichtshof in Kassel allerdings führte zum Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Die Sache selber wiederum musste jetzt in Kassel entschieden werden.“
Nach Einschätzung der GRÜNEN interpretierte die Gemeinde Wölfersheim das Leipziger Urteil so, dass sie mit der Nachlieferung einer Umweltverträglichkeitsprüfung die Zielabweichung in Kassel durchkriegt. „Es erscheint fast überflüssig zu erwähnen, dass diese Umweltverträglichkeitsprüfung ergab, dass das Logistikzentrum die Umwelt nicht beeinträchtigt“, moniert Rückls Kollegin Christa Degkwitz aus Echzell. „Man muss leider feststellen, dass die beauftragten Gutachten immer die Position bestätigen, die der Auftraggeber hören will. So wies auch das Artenschutzgutachten am Anfang des Rewe-Verfahrens nach, dass es auf dem Areal keine Feldhamster gibt. Diese Aussage hielt so lange, bis Hamster und deren Bauten – von den Gegnern des Projekts – gefunden und nachgewiesen werden konnten.“
Selbst nach der klaren Niederlage in Kassel setzt sich nach Ansicht der GRÜNEN der Hochmut der Befürworter fort. So redet der Anwalt der Gemeinde Wölfersheim, dessen Prozesstaktik nicht aufgegangen ist, nun von einem „Missverständnis“ des Verwaltungsgerichtshofs. Weil keine Revision zugelassen ist, rät er nun, Beschwerde dagegen beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einzulegen. Michael Rückl: „Eine Schnapsidee. Die eine blutige Nase, die sich Wölfersheim und das RP Darmstadt in Kassel geholt haben, sollte genügen. Statt weiter Geld zu verbrennen, sollte die Niederlage akzeptiert werden.“
Bleibt der jetzt von Rewe und auch von der Gemeinde aufgezeigte Weg über die turnusmäßige Fortschreibung von Regionalplan und Regionalem Flächennutzungsplan. Dazu Christa Degkwitz, die demnächst die GRÜNEN in der Regionalversammlung Südhessen vertritt: „Uns ist klar, dass die Befürworter nicht aufgeben und es nun so probieren werden. Zunächst einmal wird es weitere Jahre dauern, bis die fortgeschriebenen Pläne in Kraft sind. Und im Verfahren werden sich all die inhaltlichen Fragen stellen, um die es jetzt in Kassel noch nicht mal ging: Kann einfach in der freien Fläche bestes Ackerland in ein Gebiet für Logistik umgewandelt werden? Welchen Einfluss hat das auf die Umwelt, auf das Landschaftsbild? Wie gehen wir mit allerbesten Böden um? Welche Alternativen gibt es?“
Mit der Frage nach Alternativstandorten haben sich Rewe und die politischen Befürworter nach Meinung der GRÜNEN nie ernsthaft befasst. Michael Rückl: „Flugs wurde nachgewiesen, es gäbe keine und der Standort auf bestem Boden sei ‚alternativlos‘. Deshalb erinnern wir noch einmal daran, dass Rewe selber vor zwei Jahren in Erlensee an der Autobahn 15 ha Land einfach verkauft hat. Es sieht so aus, dass ‚Alternativlosigkeit‘ auch selber herbeigeführt wird.“
„Wir wissen“, so Degkwitz und Rückl, „dass der Erfolg in Kassel nur ein Etappensieg ist. Unser Kampf zusammen mit dem BUND gegen dieses Logistikzentrum am falschen Ort wird weitergehen. Und wenn es auf der Ebene dann des Regionalplans auch nur mit juristischen Mitteln geht, dann werden wir den BUND weiter mit allen Kräften und Mitteln unterstützen. Allen, die glauben, das kommt ja sowieso, sagen wir: Wir haben das Vorhaben bald zehn Jahre aufgehalten, dazu ein Grundsatzurteil erwirkt, das das Instrument der Zielabweichung einschränkt. Vor zehn Jahren hätte das niemand für möglich gehalten.“