Dass automatisierte Mähroboter für nachtaktive Tiere wie auch für spielende Kinderhände sehr hohe Risiken bergen, ist seit Langem bekannt. Mehrere kommunale Initiativen für ein Nachtfahrverbot – etwa in Nidda – scheiterten bislang an unklaren Zuständigkeiten und mangelndem politischen Willen. Die GRÜNEN wollen das Thema deshalb auf allen Ebenen voranbringen.
Nicht nur der jüngste Artikel in der Wetterauer Zeitung unter der Überschrift „Vor Schmerzen geschrien“, der von einem schwer verletzten Igel aus Melbach berichtet, zeigt die Dringlichkeit des Problems. Die GRÜNEN schlagen im nächsten Kreistag vor, dem rechtssicheren Weg des Landkreises Gießen zu folgen und den nächtlichen Betrieb von Mährobotern per Allgemeinverfügung zum Schutz von Tieren und Artenvielfalt einzuschränken.

Dazu erklärt Marcus Stadler, GRÜNER Kreistagsabgeordneter und Tierschützer aus Nidda: „Der Fall aus Melbach macht deutlich, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt. Mähroboter stellen insbesondere für dämmerungs- und nachtaktive Tierarten eine erhebliche Gefahr dar. Neben Igeln sind auch Amphibien wie Kröten, Molche und Salamander betroffen. Gerade diese Arten stehen bereits unter Druck durch Lebensraumverlust, Flächenversiegelung und den Klimawandel. Deshalb müssen wir jede vermeidbare zusätzliche Gefährdung reduzieren.“
Der Landkreis Gießen hat hierzu kürzlich eine Allgemeinverfügung erlassen. Mähroboter sollen dort von 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang nicht betrieben werden. Ziel ist der Schutz besonders gefährdeter Wildtiere.
„Igel gehören nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu den besonders geschützten Arten. Sie dürfen weder verletzt noch getötet werden. Gleichzeitig beobachten Naturschutzverbände seit Jahren einen dramatischen Rückgang der Bestände. Umso wichtiger ist es, bekannte Gefahrenquellen zu minimieren. Eine spürbare Einschränkung für Gartenbesitzer kann ich da nicht erkennen.“ so Stadler
Auch auf Bundesebene wird das Thema inzwischen aufgegriffen. Die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzt sich dafür ein, technische Standards und rechtliche Vorgaben so weiterzuentwickeln, dass künftig nur noch Geräte eingesetzt werden, die Tiere zuverlässig erkennen und Verletzungen verhindern. Artenschutz soll bereits bei Entwicklung und Zulassung der Geräte berücksichtigt werden.
Für die GRÜNEN im Wetteraukreis ist das Nachtfahrverbot deshalb ein wichtiger erster Schritt. „Der Igel als vertrauter Bewohner unserer Gärten braucht unseren Schutz, wie viele andere Arten. Das Nachtfahrverbot reduziert Gefahren und stärkt zugleich das Bewusstsein für naturnahe Gärten und den Schutz unserer heimischen Tierwelt“, betont Stadler.
Den GRÜNEN ist bewusst, dass die Regelung vor allem auf Aufklärung und Sensibilisierung setzt. Erfahrungen aus anderen Landkreisen zeigen, dass zunächst das Gespräch mit Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern gesucht wird. Ordnungswidrigkeitenverfahren bleiben die Ausnahme.
Abschließend macht Stadler deutlich: „Wir unterstützen ein Nachtfahrverbot ausdrücklich. Langfristig muss das Ziel jedoch sein, dass technische Geräte in unseren Gärten grundsätzlich mit dem Arten- und Tierschutz vereinbar sind. Wer moderne Technik nutzt, darf nicht in Kauf nehmen, dass geschützte Tiere verletzt oder getötet werden. Der Schutz unserer biologischen Vielfalt und die Verantwortung für fühlende Lebewesen enden nicht an der Gartentür.“