Therme Bad Vilbel nur eine PR-Nummer?

Voraussetzungen für die Baugenehmigung der Therme seit 2021 nicht erfüllt

Seit sechs Jahren warten die Menschen in Bad Vilbel auf ein neues Hallenbad. Dieses wird ihnen seitdem von der Therme Group, die inzwischen das Projekt mit der Wund Holding verantwortet, immer wieder in Kürze in Aussicht gestellt. Seit der Beantragung der Baugenehmigung für die Thermenwelt im Januar 2021 richten sich alle Erwartungen an das Kreisbauamt des Wetteraukreis. Da diese Genehmigungsbehörde bereits wiederholt hinsichtlich vermeintlich langer Bearbeitungszeiten Gegenstand von Beratungen im Kreistag war, fragte die Kreistagsfraktion der GRÜNEN Ende November nach dem Bearbeitungsstand und einer Prognose für den Baubeginn der Thermenwelt in Bad Vilbel. Der zuständige Dezernent, Kreisbeigeordneter Matthias Walther, antwortete auf die Frage zum Bearbeitungsstand des Bauantrags: „Entgegen anderslautender Meldungen sind seitdem (12.01.2021) von den Bauherren keine weiteren Unterlagen oder überarbeitete Pläne eingegangen, sodass eine abschließende Prüfung des Bauantrags bis dato nicht möglich ist.“

überraschende Antwort

Clemens Breest,
Kreistagsabgeordneter

Diese Antwort überrascht umso mehr, da die Thermengruppe noch im Januar 2023 mitteilte, sie habe jetzt überarbeitete Pläne dem Wetteraukreis vorgelegt. Auch versicherte die Thermengruppe regelmäßig, alle notwendigen Unterlagen eingereicht zu haben und mit dem baldigen Baubeginn zu rechnen. Nachdem nun die Anfrage der GRÜNEN im Kreishaus eingegangen ist und die entlarvende Antwort vorliegt, meldete sich die Thermengruppe wenig überraschend wieder zu Wort und kündigte eine große PR-Kampagne in Bad Vilbel an. Anlass ist der angeblich bevorstehende Baubeginn 2024.

Clemens Breest, Kreistagsabgeordneter aus Bad Vilbel erklärt dazu: „Wir sind dem Kreisbeigeordneten Matthias Walther sehr dankbar, dass er für die notwendige Klarheit in der durch Hochglanzbilder vernebelten Geschichte gesorgt hat. Die Thermengruppe kommt seit 2021 nicht den gesetzlichen Vorgaben für eine Baugenehmigung nach. Dieses Versäumnis kann nicht dem Wetteraukreis angelastet werden, sondern ist allein durch die Thermengruppe zu verantworten. Vor diesem Hintergrund wirkt die angekündigte PR-Kampagne in Bad Vilbel zum Baubeginn der Thermenwelt 2024 nur noch verstörend. So wie es sich uns darstellt, erscheint die Realisierung der Therme Bad Vilbel inzwischen unwahrscheinlicher denn je.“

Fragen zu Wasser und Energie bleiben

Marcus Stadler, Kreistagsabgeordneter

Die von der Therme Group behauptete späte Einreichung neuer Pläne Anfang 2023 wird mit der Ausarbeitung der Themen Nachhaltigkeit und Energie begründet. Laut ihren Angaben soll nun nicht nur das verbrauchte Wasser recycelt, sondern auch die Erdwärme in Bad Vilbel direkt genutzt werden. Da diese Pläne offenbar nie vorgelegt wurden, bleiben für die GRÜNEN die Fragen zu den zentralen Themen Wasser und Energie weiterhin offen. Marcus Stadler, Kreistagsabgeordneter der GRÜNEN und Mitglied im ZOV-Parlament aus Nidda, macht ihre Position deutlich: „Eine Mega-Therme in dieser Größenordnung ist das genaue Gegenteil einer nachhaltigen Wasser- und Energienutzung. Wo der immense zusätzliche Wasserbedarf in Zeiten schwindender Wasserressourcen herkommen soll, ist bis heute völlig ungeklärt. Sicher ist nur, dass es nicht aus dem gebeutelten Vogelsberg kommt, dafür werden wir uns einsetzen. Eine Erdwärmenutzung in dieser Dimension im ausgewiesenen Heilquellenschutzgebiet von Bad Vilbel scheint uns auch ins Reich der genehmigungsfreien Träume zu gehören. Auch das angekündigte klimaneutrale Energiekonzept hat die Thermengruppe bisher nicht vorgelegt. Passivhausbauweise in dieser Dimension eines Badneubaus wäre allerdings neu. Die Thermenwelt Bad Vilbel ist, was sie ist, ein Anachronismus aus der Zeit des grenzenlosen Wachstums“.

Bad Vilbel braucht dringend ein Hallenbad

Seit 2018 findet in Bad Vilbel kein Schulschwimmen mehr statt. Lediglich in den Sommermonaten steht noch das sanierungsbedürftige Freibad zur Verfügung. Clemens Breest fordert deshalb: „Bad Vilbel braucht dringend ein kommunales Hallenbad für das Schul- und Vereinsschwimmen und keine jährlich wiederkehrenden leeren Versprechen einer Therme.“ 2019 haben die Stadtverordneten in Bad Vilbel zum dritten Mal den Bebauungsplan „Schwimmbad“ zugunsten der geplanten Thermenwelt Bad Vilbel mehrheitlich gegen die Stimmen der GRÜNEN und SPD beschlossen. Im Januar 2021 wurde der seitdem erwartete Bauantrag endlich eingereicht. Der Fachdienst Bauordnung im Wetteraukreis hat die Unterlagen zeitnah gesichtet und umgehend fehlende Unterlagen nachgefordert. Gemäß §69 (2) Hessische Bauordnung müssen „alle für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlichen Bauvorlagen“ beigefügt werden. Ohne diese kann keine Baugenehmigung erteilt werden.

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 (2) BauGB und gleichzeitiger Beteiligung der berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 (2) BauGB.
Bebauungsplan “Schwimmbad“ 2. Änderung, in Bad Vilbel, Gemarkung Bad Vilbel, nach § 2 Baugesetzbuch (BauGB)