„Die Fraktion der Grünen in der Regionalversammlung Südhessen sieht sich durch die durchgeführte Umweltverträglichkeitsvorprüfung darin bestätigt, dass das geplante neue REWE-Verteilzentrum in Wölfersheim fehl am Platz ist.
In den inzwischen neun Jahre alten Zielabweichungsbeschluss, soll eine jetzt vorliegende Umweltverträglichkeitsvorprüfung integriert werden. Die Frage ist, ob erhebliche Umweltauswirkungen durch eine Realisierung absehbar wären. Das beantwortet die Fraktion der Grünen nach Durchsicht der Gutachten mit einem klaren „Ja“ – im Gegensatz zur Beschlussvorlage, die der Regionalversammlung vorgelegt wurde.“
Der künftige Baukörper über zehn Fußballfelder und 35 m Höhe wird in einer unakzeptablen und brutalen Weise das Landschaftsbild in einem Radius von 5 km neu prägen. Während über lange Zeit die Münzenburg das Landschaftsbild bestimmt hat, wird in Zukunft damit die nördliche Wetterau als Zentrum für Logistik wahrgenommen. Dies, obwohl sich in unmittelbarer Nähe das Schutzgebiet Horloffaue befindet, das vom Regionalverband FRM im Konzept „Schätze der Region“ als „Bedeutsame Landschaft“ in den sich in Aufstellung befindlichen Landschaftsplan aufgenommen werden soll.
Zudem finden sich laut Umweltverträglichkeitsvorprüfung unter dem Antragsgebiet sogenannte Archivböden. Diese kommen deutschlandweit nur selten vor. „Unter unseren Füßen liegt ein Archiv, das keine Bücher, sondern Geschichten aus Erde bewahrt. Jede Bodenschicht ist ein Kapitel der Natur- und Kulturgeschichte – ein stiller Zeuge früherer Landschaften, Lebensräume und Klimabedingungen“, so beschreibt das Hessische Landwirtschaftsministerium die in Hessen vorkommenden Archivböden. Der durch das Bundes- Bodenschutzgesetz geschützte Boden, der sich unter den heutigen Bedingungen nicht mehr neu bilden kann, ist 2026 „Boden des Jahres“. Staatsminister Jung hat persönlich hierfür die Schirmherrschaft übernommen. „Während die Landesregierung auf dem Hessentag mit Flyern für den Erhalt der Archivböden wirbt und diese mit Ringo Regenwurm eindrücklich illustriert, werden die Belange des Schutzgutes Boden in der regionalplanerischen Interpretation schlichtweg missachtet. Wir sehen das so, dass Bundesgesetze auch in der Regionalplanung zu beachten sind. Der geplante Standort ist auch aus diesem Grund ungeeignet“, so der Fraktionsvertreter der Wetterau, Gerhard Salz. „So schön Ringo Regenwurm auch in den Kinder- und Schulbüchern abgebildet ist, in Wahrheit wird über ihn eine 30ha große Bodenplatte asphaltiert. Das erinnert doch sehr an Karl den Käfer.“
Ein weiterer Ablehnungsgrund ergibt sich aus der unmittelbaren Nähe zu einem Vogelschutzgebiet. Laut der Fraktion der Grünen zeigt sich in der Umweltverträglichkeitsvorprüfung sehr deutlich sowohl die Funktion und Nutzungsvielfalt für einheimische Vögel als auch die Bedeutung als Rastplatz für Zugvögel. Die Bebauung mit dem hohen Verkehrsaufkommen würde zu einer Verdrängung führen.
Ungeachtet der Auffassung der Grünen gab es im Haupt- und Planungsausschuss eine Mehrheit für die Annahme der Planung, die am Freitag, den 26.06.2026, zum Beschluss in die Regionalversammlung Südhessen geht. Zudem wird es in dem Verfahren zu einer Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs kommen, der in dem Verwaltungsstreitverfahren BUND ./. Land Hessen am 16. Juli 2026 zur mündlichen Verhandlung geladen hat.